Abmahngefahr durch Google Fonts auf Ihrer Website

01 Okt 2022
Information zur Google Fonts Abmahngefahr - chairlines medienagentur

In den letzten Jahren hat sich viel beim Datenschutz getan – ob gut oder schlecht sei mal außen vor. Vor allem Abmahnschreiben bei Verstoß gegen die DSGVO-Richtlinie häufen sich. Aktuell gibt es zahlreiche Abmahnungen bezüglich der Einbindung von Google Fonts. Wir sehen uns die Thematik etwas genauer an und bringen etwas Licht ins “Datendunkel”.

Wie werden die Google Schriften eigentlich eingebunden?

Bereits seit einigen Jahren stellt Google seine Google Fonts kostenlos zur Verfügung. Mit diesen haben Webdesign und Website-Betreiber die Möglichkeit zahlreiche Schriften in ihren Webprojekten zu nutzen, unabhängig von vorhandenen Systemschriften.

Mittlerweile ist die Verwendung von Google Fonts auf Websites sehr weit fortgeschritten. Unter anderem von zahlreichen größeren Firmen und Plattformen werden die beliebten Schriften verwendet. Die Einbindung der Google Schriften auf der eigenen Website kann dabei auf zwei Arten erfolgen:

  1. Einbindung über die Google-Server via Link 
  2. Download der Schriftart und direkte Verwendung auf dem eigenen Server
Ansichten verschiedener Google Fonts
Ansichten verschiedener Google Fonts

Variante 1

Zumindest die erste Variante ist recht simpel und meist auch von Laien gut realisierbar. Die Einbindung erfolgt dabei über ein HTML Link-Tag:

<link href="https://fonts.googleapis.com/css2?family=Roboto:ital,wght@1,900&display=swap" rel=„stylesheet">

oder direkt in der CSS Datei über @import:

@import url('https://fonts.googleapis.com/css2?family=Roboto:ital,wght@1,900&display=swap');

Zudem bieten viele Webbaukästen und Pagebuilder die Integration der Google Fonts an.

Variante 2

Neben der einfachen Einbindung nach Variante 1, gibt es auch einige Nachteile. Die Schriftdateien müssen von einem anderen Server als dem der Website geladen werden. Je nach Anzahl und Größe der Schriftdateien verlangsamt dies den Aufruf der Website. Zudem wird dafür die IP Adresse des Benutzers an den anderen Server übertragen. Dem muss der Benutzer vorab zustimmen. Bei der Variante 2 wird die Schrift direkt auf dem eigenen Server abgelegt und auch von dort geladen. Die Einbindung ist etwas komplizierter und man benötigt meist einen FTP-Zugang zum Server. Dafür werden die Dateien schneller geladen und der Benutzer muss seine IP-Adresse nicht an Google übertragen.

Was müssen Sie bezüglich der Google Fonts beachten?

Derzeit kursieren zahlreiche Abmahn- und Schadensersatzforderung, durch die nicht korrekte Einbindung der Google Schriften. Und das nicht ganz zu unrecht, so meist ungefragt personenbezogene Daten der Website Benutzer an Google übertragen werden – auch wenn es nur die IP-Adresse ist.

Anfang dieses Jahres hat zum Beispiel das Landgericht (LG) München I einem Nutzer Schadensersatz gegen einen Webseitenbetreiber zugesprochen (20.01.2022 – Az. 3 O 17493/20). Das LG München I befand, dass es nicht erforderlich sei die Fonts von Googles US-Server zu beziehen, bzw. dass die Schutzinteressen der Nutzer, das Interesse an den Fonts überwiegen. Dies bedeutet, dass der Nutzer entweder vor dem Laden der Schriften vom Google Server zustimmen muss oder der Website-Inhaber die Schrift gleich direkt auf seinem Server ablegt.

Was bedeutet das für Website-Betreiber?

Jeder der eine Website betreibt sollte daher genau hinschauen, wie die Schriften von Google bei ihm eingebunden sind. Macht er dies nicht besteht die Gefahr einer Abmahnung und damit einhergehender Kosten.

Website-Analyse mit Code-Ansicht - chairlines medienagentur
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Was können Sie tun?

Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall, die eigene Seite auf die richtige Einbindung der Schriften zu prüfen: Einen ersten Schnelltest können Sie hier durchführen:

https://sicher3.de/google-fonts-checker/

Die Google Schriften sollten entsprechend der Variante 1 vom eigenen Server geladen werden. Denn egal wie sich in Zukunft die Rechtslage entwickelt, überwiegen die Vorteile: Schnellere Ladezeit der Website und keine lästigen Abmahnschreiben.

Für unsere Kunden mit Wartungsvertrag kümmern wir uns kostenfrei um die korrekte Einbindung der Schriften. Allen anderen empfehlen wir ihre Website zu prüfen oder durch uns überprüfen zu lassen.

Für Google Fonts Prüfung und Umstellung kalkulieren wir dabei mit 99,00 EUR netto/Webseite.

Wie können Sie das Abmahn-Risiko minimieren?

Auch wir können nicht hellsehen und wissen nicht welche Abmahnwellen und Datenschutzvorgaben in Zukunft kommen werden. Aus diesem Grund bieten wir unseren Kunden einen Wartungsvertrag für Webseiten an. Ihre Vorteile dabei: Wir kümmern uns um Updates, damit Ihre Website sicher ist und behalten den Datenschutz im Auge, damit Ihnen Abmahnungen und Klagen erspart bleiben.

Sie möchten unsere Google Fonts Prüfung in Anspruch nehmen oder direkt einen Wartungsvertrag abschließen? Fragen Sie uns, wir erstellen Ihnen gern ein unverbindliches Angebot.

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Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall. Lassen Sie Abmahnungen immer von einer Fachperson prüfen.