Website-Backup: Wer ist verantwortlich?

16 Jan 2015
chairlines - Website-Backup

Ein aktueller Fall aus der Praxis, der vor Gericht behandelt wurde, beantwortet diese Frage: Der Webhoster ist in jedem Fall für die regelmäßige Erstellung eines Backups verantwortlich, auch wenn das nicht Bestandteil des Vertrags mit dem Auftraggeber ist (nicht mit Updates verwechseln – für die ist man selbst zuständig). Da der Datensicherung eine erhebliche Bedeutung zukomme, falle sie unter die Nebenpflichten des Hosters. Das Urteil dürfte weitreichende Folgen für die Zukunft von Hosting-Anbietern haben. Klar ist nun, dass sie die Verantwortung für die Datensicherung gehosteter Webseiten haben und die Seiten im Falle von Crashes wiederherstellen müssen (sofern es keine anderslautenden Vereinbarungen hierzu gibt).

Erreichbarkeit von Websites

Ein weiterer möglicher Streitpunkt zwischen Anbietern von Hosting-Diensten und ihren Kunden ist die Erreichbarkeit der Webseite. Da es technisch nicht möglich ist, eine 100 %-ige Ausfallsicherheit zu gewährleisten, werden üblicherweise im Hosting-Vertrag bestimmte Service Level vereinbart (auch SLA – Service Level Agreements). Dadurch kann der Hoster nicht schon für geringfügige Ausfälle schadenersatzpflichtig gemacht werden.

Ein Beispiel: Der Hoster sagt seinem Kunden verbindlich zu, dass an 99 % der Tage eines Jahres (=361,35 Tage) die auf dem Server gehostete Webseite erreichbar ist. Das bedeutet, dass der Hoster sich erst schadenersatzpflichtig macht, wenn die Webseite im Jahr mehr als 87,6 Stunden nicht erreichbar ist. Dabei spielt es bei diesem „Leistungsversprechen“ bis auf wenige Ausnahmen (wie z.B. höhere Gewalt) keine Rolle, warum die Webseite nicht erreichbar ist.

Das Risiko eines Serverausfalls ist für einen Webhoster nicht komplett auszuschließen. Technisches Versagen, äußere Einwirkung wie durch einen Brand oder Wasserschaden können zum Crash der Hard- und Software führen. Eine spezielle IT-Haftpflichtversicherung kann aber die Provider vor diesen Risiken schützen.

Große Breite von Webhosting-Angeboten

Der Markt von Providern ist unübersichtlich und unterliegt ständigen Veränderungen. Viele günstige Angebote scheinen sehr verlockend sind jedoch für professioneller Webauftritte nicht geeignet. Der Leistungsumfang von Webhosting-Paketen variiert erheblich. Die Angebote beginnen mit dem Hosting einer einfachen Website und reichen über Server mit Skriptsprachenunterstützung (z. B. CGI, PHP), Datenbank-Backend (z. B. MySQL) bis hin zu Paketen, die ein Web-Content-Management-System (z. B. WordPress oder TYPO3), Monitoring oder statistische Auswertungen beinhalten.

Wichtige Kriterien bei der Auswahl sind die einmaligen und monatlichen Kosten, der Leistungsumfang, die Anbindungsgeschwindigkeit und der Umfang der verfügbaren Serviceleistungen. Ein empfehlenswerter regionaler Anbieter und unser Tipp ist ALL-INKL.COM. Als einer der wenigen Anbieter verfügt er über mehrere eigene Rechenzentren, welche sich in Dresden befinden. Alle Kundendaten werden somit ausschließlich auf Servern in Deutschland gespeichert und unterliegen damit auch den deutschen Datenschutzgesetzen, die zu den strengsten weltweit gehören.

Fazit:

BACKUP: Laut Urteil müssen Sie sich nicht selbst um das Backup Ihrer Website kümmern bzw. dieses separat beauftragen – Ihr Provider sollte dies tun. Wenn Sie sicher gehen wollen, fragen Sie dort nach.

SERVERAUSFÄLLE: Dokumentieren Sie bei Serverausfällen die Ausfallzeiten genau und wenden Sie sich dann an Ihren Hosting-Partner. Meist findet man gütliche Einigungen bei berechtigter Kritik. Sollte dies nicht der Fall sein – Provider wechseln.

HOSTING: Eine Überprüfung des gebuchten Webhosting-Paketes auf Preis und Leistung ist von Zeit zu Zeit ratsam. Das Internet entwickelt sich noch schneller als das reale Leben.

Haben Sie Fragen zum Thema Sicherheit von Internetseiten? Wir freuen uns über Ihre Anfrage: Telefon 03563 6080689 oder info@chairlines.de