Womöglich entspricht Ihr Briefpapier ab dem 1. Februar 2014 nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen. Zusätzlich zu den Angaben Konto und BLZ sind IBAN/BIC erforderlich. Auf Ihrer Geschäftskorrespondenz, mit der Sie Rechtsgeschäfte abschließen, wie z.B. Rechnungen und Angebote, sind diverse Pflichtangaben notwendig. Zu den bisherigen kommen nun auch die eigene IBAN und BIC Ihrer Bankverbindung.
Ab dem 1. Februar 2014 besteht die Pflichtangabe. Denken Sie daran, Ihr Briefpapier rechtzeitig mit diesen Angaben versehen zu lassen und den Nachdruck rechtzeitig zu veranlassen. Zur Erstellung der Rechnungen über entsprechende Buchhaltungsprogramme sind die Stammdaten entsprechend anzupassen.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern zu diesem Thema, nehmen die Anpassungen Ihrer Briefbögen vor und organisieren den Druck!
Zum Hintergrund:
Europaweit einheitliche Kontonummern sollen ab 2014 den Zahlungsverkehr in der EU schneller und billiger machen. Wer ins Ausland Geld überweisen will, ärgert sich oft über hohe Bankgebühren oder langsame Abwicklung. Das wird mit dem neuen EU-System Sepa anders. Europaweit einheitliche Kontonummern (Iban) lösen 2014 die alten Zahlenkombinationen ab – auch für Transfers im Inland.
Welche Vorteile bieten die neuen Sepa-Regeln?
Privatleute und Firmen sind nicht länger gezwungen, für Auslandsgeschäfte mehrere Konten in verschiedenen Ländern zu haben. Wer in einem anderen EU-Land arbeitet, kann sich sein Gehalt auf sein Konto in der Heimat überweisen lassen. Die Miete für die Ferienwohnung auf Mallorca lässt sich bequem über ein deutsches Konto zahlen – ohne Bankgebühr.
Was ändert sich für den Verbraucher?
Bei Überweisungen müssen zukünftig mehr Kästchen als sonst ausgefüllt werden. Statt der inländischen Kontonummer mit meist 10 Stellen muss die 22-stellige internationale Kontonummer Iban eingetragen werden. Die Bankleitzahl wird durch den internationalen Code Bic ersetzt – an die Stelle der Zahlenkombination tritt eine Buchstabenreihe. Der Bic soll ab 2014 aber nach und nach wegfallen.
Die Zahlenkombination der Iban ist leicht zu merken: Sie besteht aus einem Ländercode (für Deutschland DE) und einer zweistelligen Prüfziffer. Danach folgen die bekannte Bankleitzahl und die vertraute Kontonummer. Wirklich neu ist also nur die Prüfziffer zu Beginn.
Was hilft in der Praxis?
Schon heute steht die Iban auf jedem Kontoauszug. Beim Online-Banking kann man sich die gespeicherten Daten aus einer Liste auswählen, um Fehler zu vermeiden. Viele Banken bieten Umrechnungshilfen an: Geben Sie Ihre alten Daten ein, rechnet der Bankcomputer diese automatisch in die neue Kontonummer um.
Wie geht es mit der Bic weiter?
Auf den elfbuchstabigen Code zur Identifizierung der Bank (Bic) soll bei nationalen Überweisungen schon vom 1. Februar 2014 an verzichtet werden. Denn die Bankleitzahl ist in der langen Iban enthalten. Für Geldtransfers ins Ausland ist der Bic von Februar 2016 an nicht mehr nötig.