Neues Widerrufsrecht 2014

15 Apr 2014
Widerrufsrecht 2014

Ab Juni 2014 müssen Kunden die Kosten der Rücksendungen bei Onlinebestellungen selbst tragen. Für Onlineshops mit einer hohen Retourenquote ist das ein wichtiger Vorteil. Allerdings schafft die Neuregelung zahlreiche neue Abmahnfallen für Händler.

Kosten für Rücksendungen übernehmen die Kunden

Bei der Umsetzung der EU-Verbraucherrichtlinie wurde beschlossen, dass Kunden ab Juni 2014 die Kosten für Rücksendungen selbst tragen sollen, wenn sie vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. Im ersten Moment scheint die Neuregelung eine schlechte Nachricht für Kunden zu sein und eine gute für Onlineshops, die eine erhöhte Retourenquote haben. Besonders Onlineshops bei denen besonders viele Retouren zu verzeichnen sind, wie für Bekleidung und Technikartikel, könnten so viel Geld sparen.

Rücksendekosten als wichtiger Wettbewerbsfaktor

Die scheinbar gute Nachricht für Onlineshop-Betreiber ist differenziert zu betrachten, denn die Kunden werden nach Einsetzen der Neuregelung ihr Kaufverhalten in Onlineshops verändern. Onlineshops, die darauf bestehen, dass Kunden die Retouren selbst bezahlen, könnten weniger frequentiert werden. Andere, besonders größere Versender, werden Retourkosten für ihre Kunden übernehmen. Nach nicht repräsentativen Umfragen in diesem Zusammenhang planen aktuell ca. 50 % Prozent der Onlinehändler, die Rücksendekosten für Retouren vom Kunden zahlen zu lassen. Ca. 50 % der Kunden gaben an, in Zukunft genau darauf zu achten, wie der Händler die Rücksendekosten regelt. Sie erwägen nicht mehr in Onlineshops einzukaufen, bei denen sie selbst die Retourenkosten übernehmen müssen. Somit werden Retouren künftig ein starker Wettbewerbsfaktor im E-Commerce sein.

Einheitlicher Rechtsrahmen für mehr Sicherheit beim Onlineshoppen

Beschlossen wurde die Regelung im Rahmen der Änderung des Widerrufsrechts, um für Verbraucher EU-weit einen einheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen und ihnen damit auch mehr Sicherheit beim Kauf im Internet zu bieten. Neben der Retourenregelung wurden zudem Neuregelungen bei Mehrwerttelefonie-Kunden-Hotlines und für die Extra-Zusatzkosten für unterschiedliche Zahlungsarten beschlossen.

Neue Widerrufsbelehrung erforderlich

Wichtig ist: Alle Händler, egal ob mit eigenem Online Shop, bei eBay oder Amazon benötigen zum 13. Juni 2014 komplett neue Rechtstexte. Die Widerrufsbelehrung muss komplett neu gefasst werden, die AGB müssen angepasst werden. Das Problem dabei ist, dass es die eine Widerrufsbelehrung nun nicht mehr gibt, da die Belehrung von zahlreichen Faktoren abhängt:

  • Wer trägt die Rücksendekosten?
  • Wird die Ware in einer Lieferung oder in Teillieferungen verschickt?
  • Hat der Händler nur paketfähige Ware im Angebot oder wird auch per Spedition verschickt?

Liste der Änderungen der Widerrufsbelehrung

  1. Verbraucher trägt grundsätzlich die Kosten der Rücksendung (keine 40 Euro Klausel)
  2. Neue Muster-Widerrufsbelehrung
  3. Widerrufsfrist für Beginn und Ende des Widerrufsrechts
  4. Downloads können vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden
  5. Widerruf in Textform nicht mehr notwendig
  6. Der Widerruf muss vom Kunden aber ausdrücklich erklärt werden
  7. Es gibt kein Rückgaberecht mehr
  8. Das neue Widerrufsrecht gilt einheitlich in ganz Europa
  9. Es gibt ein zusätzliches “Muster Widerrufsformular”
  10. Es gibt zahlreiche Ausnahmeregelungen

Wichtig: Es gibt keine Übergangsfristen!

Das neue Gesetz sieht zum Leidwesen vieler Händler keine Übergangsfristen vor. Das bedeutet, dass jeder Händler, Dienstleister und Shopbetreiber, der (auch) mit privaten Kunden Geschäfte über das Internet macht, am 13.06.2014 Punkt 00.00 Uhr sämtliche Änderungen vollständig umgesetzt haben muss.

 

Quelle: www.e-recht24.de